Lissner - Technischer Gebäudeservice
... für Sicherheit · Wärme · Raumluft

Schornsteinfeger in Esslingen

Klassisches Handwerk. Moderne Technik. Zuverlässiger Service.
Als Schornsteinfegerbetrieb in Esslingen führen wir sämtliche klassischen Schornsteinfegerarbeiten fachgerecht und zuverlässig durch.
Dazu gehören Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Schornsteinen und Abgasanlagen ebenso wie gesetzlich vorgeschriebene Messungen an Feuerungsanlagen nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Als Schornsteinfeger, Kaminfeger und Kaminkehrer verbinden wir jahrzehntelange handwerkliche Erfahrung mit moderner Mess- und Prüftechnik.
Für sichere Feuerstätten, freie Abgaswege und zuverlässige Heiztechnik.

Schornsteinfeger-Service anfragen

Schornsteinfeger bei der Reinigung eines Schornsteins


Unsere Schornsteinfegerarbeiten

Prüfen. Messen. Kehren.

Welche Arbeiten an einer Feuerungsanlage erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden müssen, hängt von Art und Nutzung der Feuerstätte sowie den gesetzlichen Vorgaben ab.
Wir übernehmen unter anderem:

Kehr- und Reinigungsarbeiten
Wir kehren und reinigen Schornsteine, Abgasleitungen und weitere kehrpflichtige Anlagen und entfernen dabei Ruß und andere Verbrennungsrückstände.

Überprüfung von Abgasanlagen
Abgasanlagen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre sichere Benutzbarkeit überprüft.

Abgaswegeüberprüfung
Bei Feuerstätten überprüfen wir die Abgaswege und kontrollieren die für einen sicheren Betrieb relevanten Bereiche.

Messungen nach 1. BImSchV
Wir führen die vorgeschriebenen Messungen an Feuerungsanlagen durch und überprüfen die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen.

Überprüfungen nach KÜO
Die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgesehenen Arbeiten führen wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Festlegungen Ihres Feuerstättenbescheides aus.

Beratung rund um Feuerstätte und Abgasanlage
Bei Fragen zu Feuerstätten, Verbrennungsluftversorgung, Schornsteinen und Abgaswegen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Schornsteinfegerarbeiten anfragen

Schornsteinfeger bei der Reinigung eines Schornsteins


Freie Schornsteinfegerwahl – Sie entscheiden, wer die Arbeiten ausführt

Ihren Schornsteinfeger können Sie wählen.
Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks können Eigentümer für viele gesetzlich vorgeschriebene Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten einen entsprechend zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb frei beauftragen.

Welche Arbeiten an Ihrem Gebäude durchgeführt werden müssen, finden Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid.
Dort sind die erforderlichen Tätigkeiten und die jeweiligen Ausführungszeiträume festgelegt.

Sie können uns mit der fristgerechten Durchführung dieser freien Schornsteinfegerarbeiten beauftragen – auch dann, wenn LISSNER nicht der für Ihr Gebäude zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist.

Sie möchten zu LISSNER wechseln?
Senden Sie uns einfach Ihren aktuellen Feuerstättenbescheid.
Wir prüfen, welche Arbeiten auszuführen sind, übernehmen die Terminplanung und führen die entsprechenden Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht für Sie durch.

Wir führen die erforderlichen Arbeiten fachgerecht und innerhalb der vorgegebenen Fristen durch und kümmern uns um die erforderliche Dokumentation und Nachweise.

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Freie Arbeiten und hoheitliche Aufgaben

Was ist der Unterschied?

Nicht alle Tätigkeiten des Schornsteinfegers können frei vergeben werden.

Freie Schornsteinfegerarbeiten

Hierzu gehören insbesondere die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten.
Für diese Arbeiten können Eigentümer grundsätzlich einen entsprechend zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.

Zu den freien Tätigkeiten gehören insbesondere die im Feuerstättenbescheid vorgeschriebenen:

  • Kehrarbeiten
  • Reinigungsarbeiten
  • Überprüfungsarbeiten
  • Messungen nach der 1. BImSchV

Mit diesen Arbeiten können Sie grundsätzlich einen entsprechend berechtigten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.

Hoheitliche Aufgaben

Bestimmte Aufgaben sind ausschließlich dem für das Gebäude zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Dazu gehören insbesondere die Feuerstättenschau, die Führung des Kehrbuchs und bestimmte Abnahmen.
Wer Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, richtet sich nach dem jeweiligen Kehrbezirk.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Durchführung der Feuerstättenschau
  • Erlass und Änderung des Feuerstättenbescheids
  • bestimmte Abnahmen neuer oder wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
  • Überwachung der fristgerechten Durchführung vorgeschriebener Arbeiten

Damit können an einem Gebäude durchaus zwei unterschiedliche Schornsteinfeger tätig sein: der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die hoheitlichen Aufgaben und ein frei gewählter Schornsteinfegerbetrieb für die regelmäßig vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten.

Wichtig: Die Wahl eines anderen Betriebes für freie Schornsteinfegerarbeiten ändert nichts an der Zuständigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für die hoheitlichen Aufgaben.

Schornstein kehren & reinigen

Für einen sicheren Abtransport der Abgase.

Beim Betrieb von Feuerstätten können sich Ruß und andere Verbrennungsrückstände in Schornsteinen und Abgasanlagen ablagern.
Art und Umfang der Ablagerungen hängen unter anderem von Feuerstätte, Brennstoff, Betriebsweise und Nutzung ab.
Durch die vorgeschriebenen Kehr- und Reinigungsarbeiten werden diese Rückstände entfernt und der Zustand der Abgasanlage regelmäßig kontrolliert.
Besonders bei Feuerstätten für feste Brennstoffe gehört die fachgerechte Reinigung des Schornsteins deshalb zu den klassischen und wichtigen Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks.

Messungen an Feuerungsanlagen

Emissionen und Betriebszustand im Blick.

Für bestimmte Feuerungsanlagen schreibt die 1. BImSchV wiederkehrende Messungen vor.
Dabei werden – abhängig von Art und Brennstoff der Feuerungsanlage – die jeweils vorgeschriebenen Messgrößen überprüft.
Mit moderner Messtechnik führen wir die erforderlichen Messungen fachgerecht durch und dokumentieren die Ergebnisse.
Sollten dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, erklären wir Ihnen verständlich, was die Ergebnisse bedeuten und welcher weitere Handlungsbedarf gegebenenfalls besteht.


Abgaswegeüberprüfung
Sicherheit auf dem Weg vom Wärmeerzeuger bis zum Schornstein.

Eine Feuerstätte kann nur dann sicher funktionieren, wenn die Verbrennungsgase zuverlässig abgeführt werden.
Bei der Abgaswegeüberprüfung kontrollieren wir deshalb die relevanten Bereiche der Abgasführung entsprechend den geltenden Vorgaben.
Dabei geht es unter anderem darum, erkennbare Beeinträchtigungen oder Mängel festzustellen, die einen sicheren Betrieb der Feuerungsanlage beeinflussen können.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit Feuerstätten, Abgaswegen und Schornsteinen bildet dabei die Grundlage unserer Arbeit.


Schornsteinfegerhandwerk ist unsere Herkunft
Sicherheit aus Erfahrung.

Das Schornsteinfegerhandwerk bildet seit Jahrzehnten die Grundlage unseres Unternehmens.

Diese Erfahrung prägt bis heute unseren Blick auf technische Anlagen im Gebäude: Sicherheit, Funktion und ein zuverlässiger Betrieb stehen im Mittelpunkt.

Heute ist LISSNER ein Fachbetrieb für technischen Gebäudeservice mit zusätzlichen Schwerpunkten in den Bereichen Lüftung, Ofen-Service und Wärmepumpen-Wartung.

Unsere klassischen Schornsteinfegerarbeiten bleiben dabei ein wichtiger Bestandteil unseres Leistungsangebotes.

Über 30 Jahre Erfahrung
Langjährige Erfahrung mit Feuerstätten, Heizungsanlagen, Schornsteinen und Abgaswegen.

Schornsteinfegermeisterbetrieb
Fundierte handwerkliche Fachkompetenz und kontinuierliche Weiterbildung.

Moderne Messtechnik
Professionelle Mess- und Prüftechnik für nachvollziehbare Ergebnisse.

Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und langfristige Kundenbeziehungen.

Regional verwurzelt
Aus Esslingen – für Esslingen und die Region.


Mehr als Schornsteinfeger
Ein Ansprechpartner für technische Anlagen im Wohngebäude.

Aus unserer Erfahrung mit Feuerstätten, Heiztechnik und Gebäudesicherheit hat sich unser Leistungsangebot kontinuierlich weiterentwickelt.
Neben den klassischen Schornsteinfegerarbeiten bieten wir heute weitere spezialisierte Dienstleistungen:

Lüftungs-Service
Reinigung, Wartung und messtechnische Überprüfung kontrollierter Wohnraumlüftungen.

Ofen-Service
Professionelle Reinigung, Wartung und Instandsetzung von Kaminöfen und Feuerstätten.

Wärmepumpen-Service
Vollständige Wärmepumpen-Wartung nach Herstellervorgaben.

Damit verbindet LISSNER die Erfahrung des traditionellen Schornsteinfegerhandwerks mit den Anforderungen moderner Gebäudetechnik.

Energieberatung
Sie möchten den Energieverbrauch Ihres Gebäudes reduzieren oder planen eine energetische Modernisierung?
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung Ihres Gebäudes und zeigen Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung auf.

Rauchwarnmelder – Sicherheit sinnvoll ergänzt
Auch Rauchwarnmelder gehören zu einem umfassenden Sicherheitskonzept im Wohngebäude. Als zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder übernehmen wir die fachgerechte Prüfung vorhandener Geräte sowie Montage und Austausch.

Schornsteinfeger in Esslingen und Umgebung

Regional für Sie unterwegs.


Als Schornsteinfegerbetrieb aus Esslingen am Neckar betreuen wir private Hauseigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und weitere Kunden in Esslingen und der umliegenden Region.


Unsere freien Schornsteinfegerarbeiten bieten wir unter anderem an in:
Esslingen · Ostfildern · Denkendorf · Neuhausen auf den Fildern · Deizisau · Altbach · Plochingen · Köngen · Nürtingen · Filderstadt und der Region Stuttgart


Ob Schornsteinfeger, Kaminfeger oder Kaminkehrer – wenn Sie einen zuverlässigen Fachbetrieb für Ihre vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten suchen, sprechen Sie uns an.


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Häufige Fragen zum Schornsteinfeger

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Für viele Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten können Eigentümer einen entsprechend zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb frei beauftragen. Hoheitliche Aufgaben bleiben dagegen dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Welche Arbeiten kann ich frei vergeben?

Zu den freien Schornsteinfegerarbeiten gehören insbesondere die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten. Welche Tätigkeiten bei Ihrem Gebäude konkret erforderlich sind, können Sie Ihrem Feuerstättenbescheid entnehmen.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an den Feuerungsanlagen eines Gebäudes durchzuführen sind und innerhalb welcher Zeiträume diese erledigt werden müssen.

Was macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt die hoheitlichen Aufgaben seines Kehrbezirks. Dazu gehören insbesondere Feuerstättenschauen, die Führung des Kehrbuchs und bestimmte Abnahmen.

Kann LISSNER meine Schornsteinfegerarbeiten übernehmen, obwohl ein anderer Bezirksschornsteinfeger zuständig ist?

Ja, soweit es sich um frei vergebbare Schornsteinfegerarbeiten handelt. Die Zuständigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für hoheitliche Tätigkeiten bleibt davon unberührt.

Was muss ich tun, wenn ich LISSNER beauftragen möchte?

Am einfachsten senden Sie uns Ihren aktuellen Feuerstättenbescheid. Anhand dessen können wir erkennen, welche Arbeiten erforderlich sind und wann diese durchgeführt werden müssen.

Muss ich meinen alten Schornsteinfeger kündigen, wenn ich zu LISSNER wechsele?

Nein. Insofern Sie keinen verbindlichen Wartungsvertrag mit Ihrem Schornsteinfeger abgeschlossen haben, ist eine gesonderte Kündigung nicht erforderlich. Sobald Sie uns beauftragt haben, informieren wir Ihren alten Schornsteinfeger über den Wechsel.

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

Das hängt unter anderem von der vorhandenen Feuerstätte, dem verwendeten Brennstoff und der Nutzung ab. Die für Ihr Gebäude vorgeschriebenen Arbeiten und Fristen finden Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid.

Wie oft muss ein Schornstein gereinigt werden?
Die Häufigkeit richtet sich unter anderem nach Art und Nutzung der angeschlossenen Feuerstätten. Ein regelmäßig genutzter Schornstein für eine Holzfeuerstätte kann beispielsweise häufiger gekehrt werden müssen als andere Abgasanlagen. Die Vorgaben werden in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschrieben.

Muss bei einer Gasheizung noch der Schornsteinfeger kommen?
Auch Gasfeuerstätten und deren Abgasanlagen können regelmäßigen Überprüfungs- und gegebenenfalls Messpflichten unterliegen. Welche Arbeiten bei Ihrer Anlage erforderlich sind, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Ihrem Feuerstättenbescheid.

Brauche ich für einen neuen Kaminofen den Schornsteinfeger?

Bei der Errichtung einer neuen Feuerstätte sollte der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bereits vor dem Einbau einbezogen werden. Dabei können wichtige Fragen zur Abgasanlage, Verbrennungsluftversorgung und zum Brandschutz frühzeitig geklärt werden.

Was passiert, wenn ich meine Heizung durch eine Wärmepumpe ersetze?
Wird eine Feuerungsanlage dauerhaft stillgelegt, verändern sich auch die erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten. Informieren Sie deshalb den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Änderung Ihrer Heizungsanlage.


Ihr Schornsteinfeger in Esslingen

Schornsteinfegerhandwerk bedeutet für uns mehr als Kehren.

Es bedeutet, Verantwortung für Feuerstätten, Abgaswege und Gebäudesicherheit zu übernehmen – fachgerecht, zuverlässig und persönlich.

Kehren · Überprüfen · Messen · Beraten

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